02.04.2020 | Informationen zur Karwoche
Drei Informationen zu aktuellen Themen aus dem Kirchenkreis Oberes Havelland für die Wochenendausgaben und für die Karwoche
1. Kollekten in Zeiten von Corona, Spenden für wichtige Einrichtungen und Projekte fehlen
2. Seelsorge und Trauerarbeit / Umgang Trauerfeiern
3. Trotz Betretungsverbots: Trauerfeiern im engsten Familienkreis und individuelle Grabbesuche weiterhin möglich
1.)
Kollekten in Zeiten von Corona
Spenden für wichtige Einrichtungen und Projekte fehlen
Die Verlagerung der Gottesdienste aus dem öffentlichen Raum hat gravierende Auswirkungen auf Einrichtungen und Projekte, die auf Kollekten und Spenden angewiesen sind.
Jeden Sonntag unterstützen die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Oberes Havelland mit ihren Gottesdienst-Kollekten wichtige soziale und kirchlichen Einrichtungen.
Nun werden Gottesdienste in den kommenden Wochen anders gefeiert – telefonisch, digital, oder sie werden per Post „nach Hause gebracht“. Die Möglichkeit der Spendensammlung in der Kirche entfällt.
Allein im Bereich der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) fehlen damit laut eines Rundschreibens von Präses Sigrun Neuwerth pro Sonntag rund 30.000 Euro. Dieses Geld wird dringend für die geplanten Hilfen gebraucht. Darunter Einrichtungen wie die Gefängnisseelsorge, die Hospiz und Trauerarbeit der Diakonie oder die Schule Talitha Kumi in Beit Jala/Palästina.
Superintendet Uwe Simon: „Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Spendenüberweisung hin.“
Auf der Seite www.kollekten.kk-ohl.de sind alle Spendenzwecke für die nächsten Gottesdienste bis Quasimodogeniti, dem 1. Sonntag nach Ostern aufgelistet. Neben einer kurzen Vorstellung der Einrichtung bzw. des Projektes stehen hier auch die Bankdaten. Bis 200 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Spendenquittung. Auf Wunsch stellen die jeweiligen Einrichtung zusätzliche eine Spendenquittung aus.
2.)
Seelsorge und Trauerarbeit / Umgang Trauerfeiern
Hierzu 2 Stimmen von Pfarrern aus unserem Kirchenkreis:
Pfarrer Andreas Domke aus Zehdendick
Trauergespräche finden aktuell vorwiegend telefonisch statt. Für die Beerdigungsfeier kommt nur der engste Familienkreis zusammen. Da entsteht erst einmal ein Leerraum in der gemeinsamen Trauer, wo eigentlich die Familien enger zusammenrücken.
Wir gedenken der Verstorbenen in unseren Gottesdiensten, die nach wie vor jeden Sonntag in der Kirche stattfinden, allerdings ohne Gemeinde. Dort halten wir Fürbitte für jeden Verstorbenen und entzünden eine Kerze.
Die Gemeinde bekommt den Gottesdienstablauf zum Mit- und Nachlesen nach Hause. Wenn die Glocken am Sonntag läuten und der Gottesdienst beginnt, können wir also auch hier in der Trauer vereint sein.
Der Wunsch nach einem gemeinsamen Gedenken ist groß. Wenn Zusammenkünfte und Gottesdienste in der Kirchen wieder möglich sind, werden wir zu einer solchen Gedenkfeier einladen. Da sollten wir nicht bis zum Ewigkeitssonntag im November warten.
In den zurückliegenden Wochen, die von den Einschränkungen betroffen sind, gab es bisher vier Trauerfälle in den Gemeinden. Nein, Corona spielte dabei keine Rolle. Aber in allem, was wir derzeit tun, ist das Thema natürlich präsent.
Andreas Domke ist seit 2012 in Zehdenick zu Hause und Pfarrer aus Leidenschaft.
Zu erreichen über: 03307 / 2646
Pfarrerin Nele Poldrack aus Leegebruch:
Pfarrerin Nele Poldrack (Leegebruch): Gerade habe ich erlebt: Eine Beerdigung stand an und es war nicht richtig klar, ob sie nun stattfinden kann oder nicht. Man überlegt hin und her. Da kommen so viele Gedanken. Was mache ich, was rate ich den Hinterbliebenen? Der Bestatter sagt, nur die nächsten Angehörigen - so sieht es ja die Verordnung des Landes vor. Unter Umständen ist das aber nur eine Person. Das ist schwer zu entscheiden. Es ist eine Urnenbeisetzung, und am Ende wird sie verschoben. Der nächste Termin ist da, im Mai, aber ob dann die Feier stattfinden kann, wissen wir nicht. Die Trauernden befinden sich wie in einer Warteschleife. Es gibt keinen Ort für ihre Trauer. Aber der Abschied ist wichtig - und gemeinsames Trauern auch. Das fehlt jetzt alles. Ich bekomme Anrufe von Angehörigen, die einfach nur reden möchten. Da kommen dann auch Fragen, ob es denn in Ordnung sei, schon die Wohnung zu räumen, auch wenn die Trauerfeier erstmal verschoben wird.
Für die Seelsorge in der Gemeinde ist das persönliche Gespräch wichtig. Eigentlich könnte ich den ganzen Tag telefonieren. Das geht natürlich nicht. Aber ich nehme mir jetzt sehr viel Zeit dafür. Eine Frau sagt, dass für sie die wöchentliche Telefonandacht schön und tröstlich ist. Da kann man die anderen wenigstens hören und sprechen, das stärkt die Seele.
Seit 2009 gibt es in unseren Gemeinden eine Gruppe „Zeit zum Trauern“, die Menschen nach dem Abschied von lieben Menschen begleitet. Wir treffen uns eigentlich jeden Monat. Nun geht das natürlich nicht. Wir tauschen Telefonnummern aus und schreiben uns Nachrichten. Das Gespräch in der Gemeinschaft können wir damit nicht ersetzen. Aber wir halten den Kontakt und wissen voneinander.
An zwei Tagen in der Woche bin ich in der Klinikseesorge in Sommerfeld tätig. Ich empfinde es als Privileg, dass ich zu den Menschen gehen darf - natürlich immer mit Mundschutz-, denn sie dürfen sonst keinen Besuch empfangen. Als Seelsorgerin gehöre ich dann zum Klinikpersonal. Bei all den Einschränkungen ist es wichtig, dass diese Möglichkeit noch besteht, und ich bin dankbar dafür. Der Gesprächsbedarf ist auf jeden Fall da, und ich bin willkommen.
Die Leegebrucher Pfarrerin Nele Poldrack ist in den Sana Kliniken Sommerfeld als Seelsorgerin tätig. Sie kann berichten, wie wichtig es gerade jetzt ist, dass Patienten Zuwendung erfahren. Besuche von Angehörigen und Freunden sind aktuell nicht möglich. Die Klinikseelsorgerin ist neben dem medizinischen Personal eine der wenigen, die mit den Patientinnen und Patienten sprechen und sich Zeit für sie nehmen kann.
Wenn Sie an einem Beitrag zum Thema Klinikseelsorge in der aktuellen Situation interessiert sind, sprechen Sie gern Frau Poldrack an: 03304 / 201995
3.)
Trotz Betretensverbots:
Trauerfeiern im engsten Familienkreis und individuelle Grabbesuche weiterhin möglich
In einem Rundbrief an die Gemeinde hat die Landeskirche die Umgang mit der EindämmungsVO BB für den Bereich der kirchlichen Friedhöfe konkretisiert.
Für das Bundesland Brandenburg gilt:
Das Betreten öffentlicher Orte, wozu auch Friedhöfe gehören, ist gem. § 11 Abs. 2 EindämmungsVO BB untersagt. Das Betretensverbot gilt nur dann nicht, wenn eine Ausnahmevorschrift nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 EindämmungsVO BB eingreift.
Trauerfeiern sind gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. h) EindämmungsVO BB im engsten Familienkreis zulässig.
Dazu gehören in der Regel die Partnerin/der Partner, die Eltern und die Kinder der verstorbenen Person. Weitere Personen sind dann zugelassen, wenn zwischen ihnen und der verstorbenen Person eine besonders enge Beziehung bestand, wie dies z.B. für pflegende Geschwister angenommen wird.
Eine zulässige Höchstzahl für Teilnehmende ist nicht festgelegt. Das Abstandsgebot von mind. 1,5m zwischen Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, ist einzuhalten(§ 11 Abs. 1 EindämmungsVO BB). Eine Anwesenheitsliste entsprechend den Vorgaben für Berlin soll geführt werden. Es wird eine Höchstzahl von 10 Personen wie in Berlin empfohlen.
Individuelle Grabbesuche und Grabpflegearbeiten sind als „Bewegung an der frischen Luft“ gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. i) BB alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes (§ 11 Abs. 4 EindämmungsVO BB) zulässig.
Das Abstandsgebot von 1,5m zwischen nicht im gleichen Hausstand lebenden Personen ist einzuhalten. Zugelassene Gewerbetreibende dürfen ihre Tätigkeit auf dem Friedhof ausüben (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) EindämmungsVO BB). Ein Verschließen des Friedhofs oder eine andere Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten ist nach der EindämmungsVO BB nicht erforderlich.
Musteraushang für Friedhofseingänge der kirchlichen Friedhöfe in Brandenburg:
Sehr geehrte Friedhofsbesucherinnen und –besucher, das Land Brandenburg hat durch die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus das Betreten öffentlicher Orte, wozu auch Friedhöfe gehören, verboten.
Das Betreten ist daher nur innerhalb der Öffnungszeiten und nur zulässig,
zur Teilnahme an Trauerfeiern und
zum individuellen Grabbesuch einschließlich Grabpflege im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft.
Mit Ausnahme der Teilnahme an Trauerfeiern ist das Betreten nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Bitte befolgen Sie diese gesetzlichen Vorgaben und verhindern Sie damit die weitere Verbreitung des Virus.
Rechtsgrundlage:§ 11 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. h) und i) i. V. m. Absatz 3 und 1 der Ver-ordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg, vom 22.03.2020, GVBl. II, Nr. 11.
Ev. Kirchenkreis Oberes Havelland
Stefan Determann, Öffentlichkeitsbeauftragter
Schulstraße 4b, 16775 Gransee
Tel.: 03306-2047082
E-Mail: st.determann@kkobereshavelland.de
Web: www.kk-ohl.de
2. Seelsorge und Trauerarbeit / Umgang Trauerfeiern
3. Trotz Betretungsverbots: Trauerfeiern im engsten Familienkreis und individuelle Grabbesuche weiterhin möglich
1.)
Kollekten in Zeiten von Corona
Spenden für wichtige Einrichtungen und Projekte fehlen
Die Verlagerung der Gottesdienste aus dem öffentlichen Raum hat gravierende Auswirkungen auf Einrichtungen und Projekte, die auf Kollekten und Spenden angewiesen sind.
Jeden Sonntag unterstützen die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Oberes Havelland mit ihren Gottesdienst-Kollekten wichtige soziale und kirchlichen Einrichtungen.
Nun werden Gottesdienste in den kommenden Wochen anders gefeiert – telefonisch, digital, oder sie werden per Post „nach Hause gebracht“. Die Möglichkeit der Spendensammlung in der Kirche entfällt.
Allein im Bereich der Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) fehlen damit laut eines Rundschreibens von Präses Sigrun Neuwerth pro Sonntag rund 30.000 Euro. Dieses Geld wird dringend für die geplanten Hilfen gebraucht. Darunter Einrichtungen wie die Gefängnisseelsorge, die Hospiz und Trauerarbeit der Diakonie oder die Schule Talitha Kumi in Beit Jala/Palästina.
Superintendet Uwe Simon: „Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Spendenüberweisung hin.“
Auf der Seite www.kollekten.kk-ohl.de sind alle Spendenzwecke für die nächsten Gottesdienste bis Quasimodogeniti, dem 1. Sonntag nach Ostern aufgelistet. Neben einer kurzen Vorstellung der Einrichtung bzw. des Projektes stehen hier auch die Bankdaten. Bis 200 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Spendenquittung. Auf Wunsch stellen die jeweiligen Einrichtung zusätzliche eine Spendenquittung aus.
2.)
Seelsorge und Trauerarbeit / Umgang Trauerfeiern
Hierzu 2 Stimmen von Pfarrern aus unserem Kirchenkreis:
Pfarrer Andreas Domke aus Zehdendick
Trauergespräche finden aktuell vorwiegend telefonisch statt. Für die Beerdigungsfeier kommt nur der engste Familienkreis zusammen. Da entsteht erst einmal ein Leerraum in der gemeinsamen Trauer, wo eigentlich die Familien enger zusammenrücken.
Wir gedenken der Verstorbenen in unseren Gottesdiensten, die nach wie vor jeden Sonntag in der Kirche stattfinden, allerdings ohne Gemeinde. Dort halten wir Fürbitte für jeden Verstorbenen und entzünden eine Kerze.
Die Gemeinde bekommt den Gottesdienstablauf zum Mit- und Nachlesen nach Hause. Wenn die Glocken am Sonntag läuten und der Gottesdienst beginnt, können wir also auch hier in der Trauer vereint sein.
Der Wunsch nach einem gemeinsamen Gedenken ist groß. Wenn Zusammenkünfte und Gottesdienste in der Kirchen wieder möglich sind, werden wir zu einer solchen Gedenkfeier einladen. Da sollten wir nicht bis zum Ewigkeitssonntag im November warten.
In den zurückliegenden Wochen, die von den Einschränkungen betroffen sind, gab es bisher vier Trauerfälle in den Gemeinden. Nein, Corona spielte dabei keine Rolle. Aber in allem, was wir derzeit tun, ist das Thema natürlich präsent.
Andreas Domke ist seit 2012 in Zehdenick zu Hause und Pfarrer aus Leidenschaft.
Zu erreichen über: 03307 / 2646
Pfarrerin Nele Poldrack aus Leegebruch:
Pfarrerin Nele Poldrack (Leegebruch): Gerade habe ich erlebt: Eine Beerdigung stand an und es war nicht richtig klar, ob sie nun stattfinden kann oder nicht. Man überlegt hin und her. Da kommen so viele Gedanken. Was mache ich, was rate ich den Hinterbliebenen? Der Bestatter sagt, nur die nächsten Angehörigen - so sieht es ja die Verordnung des Landes vor. Unter Umständen ist das aber nur eine Person. Das ist schwer zu entscheiden. Es ist eine Urnenbeisetzung, und am Ende wird sie verschoben. Der nächste Termin ist da, im Mai, aber ob dann die Feier stattfinden kann, wissen wir nicht. Die Trauernden befinden sich wie in einer Warteschleife. Es gibt keinen Ort für ihre Trauer. Aber der Abschied ist wichtig - und gemeinsames Trauern auch. Das fehlt jetzt alles. Ich bekomme Anrufe von Angehörigen, die einfach nur reden möchten. Da kommen dann auch Fragen, ob es denn in Ordnung sei, schon die Wohnung zu räumen, auch wenn die Trauerfeier erstmal verschoben wird.
Für die Seelsorge in der Gemeinde ist das persönliche Gespräch wichtig. Eigentlich könnte ich den ganzen Tag telefonieren. Das geht natürlich nicht. Aber ich nehme mir jetzt sehr viel Zeit dafür. Eine Frau sagt, dass für sie die wöchentliche Telefonandacht schön und tröstlich ist. Da kann man die anderen wenigstens hören und sprechen, das stärkt die Seele.
Seit 2009 gibt es in unseren Gemeinden eine Gruppe „Zeit zum Trauern“, die Menschen nach dem Abschied von lieben Menschen begleitet. Wir treffen uns eigentlich jeden Monat. Nun geht das natürlich nicht. Wir tauschen Telefonnummern aus und schreiben uns Nachrichten. Das Gespräch in der Gemeinschaft können wir damit nicht ersetzen. Aber wir halten den Kontakt und wissen voneinander.
An zwei Tagen in der Woche bin ich in der Klinikseesorge in Sommerfeld tätig. Ich empfinde es als Privileg, dass ich zu den Menschen gehen darf - natürlich immer mit Mundschutz-, denn sie dürfen sonst keinen Besuch empfangen. Als Seelsorgerin gehöre ich dann zum Klinikpersonal. Bei all den Einschränkungen ist es wichtig, dass diese Möglichkeit noch besteht, und ich bin dankbar dafür. Der Gesprächsbedarf ist auf jeden Fall da, und ich bin willkommen.
Die Leegebrucher Pfarrerin Nele Poldrack ist in den Sana Kliniken Sommerfeld als Seelsorgerin tätig. Sie kann berichten, wie wichtig es gerade jetzt ist, dass Patienten Zuwendung erfahren. Besuche von Angehörigen und Freunden sind aktuell nicht möglich. Die Klinikseelsorgerin ist neben dem medizinischen Personal eine der wenigen, die mit den Patientinnen und Patienten sprechen und sich Zeit für sie nehmen kann.
Wenn Sie an einem Beitrag zum Thema Klinikseelsorge in der aktuellen Situation interessiert sind, sprechen Sie gern Frau Poldrack an: 03304 / 201995
3.)
Trotz Betretensverbots:
Trauerfeiern im engsten Familienkreis und individuelle Grabbesuche weiterhin möglich
In einem Rundbrief an die Gemeinde hat die Landeskirche die Umgang mit der EindämmungsVO BB für den Bereich der kirchlichen Friedhöfe konkretisiert.
Für das Bundesland Brandenburg gilt:
Das Betreten öffentlicher Orte, wozu auch Friedhöfe gehören, ist gem. § 11 Abs. 2 EindämmungsVO BB untersagt. Das Betretensverbot gilt nur dann nicht, wenn eine Ausnahmevorschrift nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 EindämmungsVO BB eingreift.
Trauerfeiern sind gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. h) EindämmungsVO BB im engsten Familienkreis zulässig.
Dazu gehören in der Regel die Partnerin/der Partner, die Eltern und die Kinder der verstorbenen Person. Weitere Personen sind dann zugelassen, wenn zwischen ihnen und der verstorbenen Person eine besonders enge Beziehung bestand, wie dies z.B. für pflegende Geschwister angenommen wird.
Eine zulässige Höchstzahl für Teilnehmende ist nicht festgelegt. Das Abstandsgebot von mind. 1,5m zwischen Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, ist einzuhalten(§ 11 Abs. 1 EindämmungsVO BB). Eine Anwesenheitsliste entsprechend den Vorgaben für Berlin soll geführt werden. Es wird eine Höchstzahl von 10 Personen wie in Berlin empfohlen.
Individuelle Grabbesuche und Grabpflegearbeiten sind als „Bewegung an der frischen Luft“ gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. i) BB alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes (§ 11 Abs. 4 EindämmungsVO BB) zulässig.
Das Abstandsgebot von 1,5m zwischen nicht im gleichen Hausstand lebenden Personen ist einzuhalten. Zugelassene Gewerbetreibende dürfen ihre Tätigkeit auf dem Friedhof ausüben (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) EindämmungsVO BB). Ein Verschließen des Friedhofs oder eine andere Beschränkung der Zugangsmöglichkeiten ist nach der EindämmungsVO BB nicht erforderlich.
Musteraushang für Friedhofseingänge der kirchlichen Friedhöfe in Brandenburg:
Sehr geehrte Friedhofsbesucherinnen und –besucher, das Land Brandenburg hat durch die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus das Betreten öffentlicher Orte, wozu auch Friedhöfe gehören, verboten.
Das Betreten ist daher nur innerhalb der Öffnungszeiten und nur zulässig,
zur Teilnahme an Trauerfeiern und
zum individuellen Grabbesuch einschließlich Grabpflege im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft.
Mit Ausnahme der Teilnahme an Trauerfeiern ist das Betreten nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
Bitte befolgen Sie diese gesetzlichen Vorgaben und verhindern Sie damit die weitere Verbreitung des Virus.
Rechtsgrundlage:§ 11 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. h) und i) i. V. m. Absatz 3 und 1 der Ver-ordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg, vom 22.03.2020, GVBl. II, Nr. 11.
Ev. Kirchenkreis Oberes Havelland
Stefan Determann, Öffentlichkeitsbeauftragter
Schulstraße 4b, 16775 Gransee
Tel.: 03306-2047082
E-Mail: st.determann@kkobereshavelland.de
Web: www.kk-ohl.de